FIVISO AGB
  • FIVISO richtet sich ausschließlich an Personen, die auf der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung (Fachkräfte) in Deutschland sind und ihre Qualifikationen nachweisen können bzw. Dienste oder Informationen in Zusammenhang mit ihrer persönlichen Stellen- oder Jobsuche nutzen möchten. Außerdem richtet sich die Website an Arbeitgeber, die auf der Suche nach qualifiziertem Personal sind, um vakante Stelle nachhaltig zu besetzen.

    Das Angebot ist als Assistenz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im beschleunigten Fachkräfteverfahren i. S. §81a AufenthG oder damit zusammenhängende Verfahren zu verstehen. Das Angebot implementiert keine Rechtsberatung. Die Entscheidung über die Erteilung des Arbeitsvisums ist ausschließlich den prüfenden staatlichen Stellen vorbehalten.

    Ausgeschlossen von der Nutzung der FIVISIO Leistungen sind Zeitarbeitsfirmen (Arbeitnehmerüberlassungen), die auf der Suche nach Arbeitnehmer für Ihre Kunden sind.

    Gemäß § 38 BeschV richtet sich FIVISO an Jobsuchende aus den Gesundheits- und Pflegeberufen nur aus Ländern, die nicht in der Anlage zu § 38 BeschV aufgelistet sind.

  • Vertragsparteien

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen IQiF GmbH, Hohe Str. 9 30449 Hannover/Germany als Auftragnehmer und dem Kunden als Auftraggeber. Sie regeln alle mit der Erbringung von Leistungen in Zusammenhang stehenden Einzelheiten zwischen diesen Parteien.

  • Vertragsgegenstand

    Gegenstand des Vertrages ist der Inhalt der jeweiligen Bestellbestätigung von FIVISO mit den darin in Bezug genommenen Dokumenten.

  • Vertragsschluss

    Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot für den Abschluss des Vertrages ab, indem er über die Homepage von FIVISO (www.fiviso.de) das Bestell-Feld (zum Beispiel beschriftet mit „jetzt bestellen“) betätigt und sein Einverständnis in die AGB und Datenschutzerklärung von FIVISO erklärt. Vorausgesetz wird dabei, dass der Kunde über die erforderliche Bonität verfügt.

  • Registrierung und Anmeldung

    Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gestalten sich wie folgt:

  • Datengeheimnis und Vertraulichkeit der Daten

    Auftraggeber und Auftragnehmer stellen sicher, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeitenden die Vertraulichkeit der Daten gemäß den Artikeln 28 (3), 29 und 32 DSGVO für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wahren. Die Mitarbeitenden müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend auf das Datengeheimnis hingewiesen sowie in die für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz eingewiesen werden.

  • Ersteinschätzung der ausländischen beruflichen Qualifikation

    Auftraggeber und Auftragnehmer stellen sicher, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeitenden die Vertraulichkeit der Daten gemäß den Artikeln 28 (3), 29 und 32 DSGVO für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wahren. Die Mitarbeitenden müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend auf das Datengeheimnis hingewiesen sowie in die für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz eingewiesen werden.

    a. Vorlage der Einwilligungserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten gem. Art. 7 Abs. 1 DS-GVO, Vorlage der Vollmacht für die Vertretung gegenüber der zuständigen Anerkennungsstelle.

    b. Vorlage aller erforderlichen Nachweise über die berufliche Qualifikation des Bewerbers

    c. Vorliegen einer Erklärung seitens der Fachkraft, dass bisher noch kein Antrag auf berufliche Anerkennung der Gleichwertigkeit gestellt bzw. abgelehnt wurde

    d. Gewährleistung der Originalität der eingereichten Dokumente über die berufliche Qualifikation und die wahrheitsgemäße Angabe der Identität der Fachkraft.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Ersteinschätzung der beruflichen Qualifikation kein Anerkennungsbescheid ist. Sie ist lediglich eine erste Bewertung auf Grundlage der eingereichten Dokumente auf seine Anerkennungschancen im Antragsverfahren nach §81a AufenthG. Bei einem negativen Ergebnis der Ersteinschätzung, ist der Bewerber im Bewerberpool nicht mehr sichtbar. Die Daten werden gem. den gesetzliche Vorschriften vollständig gelöscht.

  • Gewährleistung und Verjährung

    Grundlage für die Leistungserbringung ist ausschließlich der schriftlich vereinbarte Leistungsumfang. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber FIVISO anzuzeigen. Andernfalls gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf Mängel, die in einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bestehen oder in einer nur unerheblichen Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit.

    Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder im Falle von grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

  • Zahlung

    Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss. Die Leistungen werden unverzüglich nach Zahlungseingang seitens des Auftragnehmers erbracht. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Zahlung aus dem Ausland akzeptieren wir nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Auftraggebers.

  • Rückerstattung

    Rückerstattungen für bereits erbrachte FIVISO-Dienste liegen im alleinigen Ermessen von FIVISO.

  • Pflichten Auftraggeber als Kunde

    Der Kunde ist gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne für die von FIVISO vertragsgemäß erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der Kunde informiert FIVISO unverzüglich und vollständig, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

    Der Kunde führt ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 (1) DSGVO.

  • Pflichten Auftragnehmer

    Sollte FIVISO der Auffassung sein, dass eine Weisung vom Auftraggeber gegen anwendbare Gesetze verstößt, setzt FIVISO den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis. FIVISO darf die Umsetzung der Weisung so lange aussetzen, bis diese vom Kunden als zulässig bestätigt wurde oder abgeändert wurde.

  • Haftung

    Der Auftragnehmer haftet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.